Verbraucherschutz
Wie soeben von Klassikradio gemeldet wird, hat die Bundesregierung zwei Gesetze zum Verbraucherschutz verabschiedet. Gewinnspielverträge kommen nicht mehr am Telefon zustande. Inkassofirmen müssen genau erläutern warum und für was sie Geld einziehen. Bei Urheberrechtsverletzungen wir die die erste Abmahnung auf 125 € gedeckelt.In der SZ62 ist das ganze Thema unter dem Titel “Aus für verbotene Spielchen” am 14.3.13 erschienen.
Also wie schon gesagt gibt es keine Verträge mehr am Telefon, die Abmahnkosten werden gedeckelt und den Anwaltskanzleien die bisher damit reich wurden, wird ein Limit gesetzt und die Inkassofirmen werden an die Leine genommen.
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